IS-Scheibenstock e.U Bazulstraße 8 6710 Nenzing Österreich Steuernummer : UID ATU 74641328 Firmenbuch: FN518098 i Geschäftsführer: Doris Scheibenstock Telefon: +43 5525/ 62 531 Telefax: +43 5525/ 63 102   (Zentrale/Verkauf) e-mail: office@is-scheibenstock.at   Gestaltung und Umsetzung: David Scheibenstock Bazulstraße 8 6710 Nenzing Nutzungsbedingungen:  Die   Inhalte   der   Webseiten   von   der   IS   Scheibenstock   wurden   sorgfältig   erarbeitet,   gleichwohl   können   Fehler   auftreten.   Weiter weisen   wir   darauf   hin,   dass   die   Informationen   auf   den   Webseiten   von   IS   Scheibenstock   allgemeiner   Art   sind,   die   nicht   auf   die besonderen    Bedürfnisse    im    Einzelfall    abgestimmt    sind.    Wir    übernehmen    keine    Gewähr    für    Aktualität,    Richtigkeit    und Vollständigkeit der Informationen.  
Impressum & AGB
AUS UNSEREM ANGEBOT Die IS Scheibensstock konstruiert für die unterschiedlichsten Anwendungen: Mikrofiltrationsanlagen Ultrafiltrationsanlagen Nanofiltrationsanlagen Umkehrosmoseanlagen
DAS UNTERNEHMEN Die IS Scheibenstock ist ein mittelständisches Unternehmen, das sich seit über 20 Jahren vorwiegend mit der Planung, dem Bau, Betrieb und Service von Aufbereitungsanlagen im Frisch-, Trink- und Abwasser beschäftigt.
SO GEHEN WIR VOR Jede Situation ist einzigartig, jedes Rohwasser hat unterschiedliche Zusammensetzung und der Anspruch an das gereinigte Wasser ist immer wieder anders. Daher bieten wir keine Standardlösungen aus der Schublade, sondern konzipieren und bauen in enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden maßgeschneiderte Lösungen für den nachhaltigen Betrieb
UNSER SERVICE Individuelle Beratung Machbarkeitsstudien Pilotierung Prozessbeschreibungen Betriebsführung /-unterstützung
Kontak IS Scheibenstock  Bazulstraße 8  A 6710 Nenzing     Telefon: +43 (0) 5525/ 62 531 Telefax: +43 (0) 5525/ 63 102       Email: office@is-scheibenstock.at     
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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für IS Scheibenstock Geltung Die    Lieferungen,    Leistungen    und   Angebote    unseres    Unternehmens    erfolgen    ausschließlich    aufgrund    dieser   AVLH,    und    zwar    unabhängig    von    der   Art    des    Rechtsgeschäftes.    Sämtliche    unserer privatrechtlichen   Willenserklärungen   sind   auf   Grundlage   dieser AVLH   zu   verstehen.   Entgegenstehende   oder   von   unseren AVLH   abweichende   Bedingungen   des   Kunden   erkennen   wir   nicht   an,   es   sei   denn, wir   hätten   schriftlich   und   ausdrücklich   ihrer   Geltung   zugestimmt.   Vertragserfüllungshandlungen   unsererseits   gelten   insofern   nicht   als   Zustimmung   zu   von   unseren   AVLH   abweichenden   Vertragsbe- dingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. Vertragsabschluss a)   Unsere Anbote   verstehen   sich   unverbindlich   und   freibleibend.   Von   diesen AVLH   oder   anderen   unserer   schriftlichen   Willenserklärungen   abweichende   mündliche   Zusagen,   Nebenabreden   und   dergleichen, insbesondere   solche,   die   von   Verkäufern,   Zustellern,   etc,   abgegeben   werden,   sind   für   uns   nicht   verbindlich.   Der   Inhalt   der   von   uns   verwendeten   Prospekte,   Werbeankündigungen   etc   wird   nicht Vertragsbestandteil,   es   sei   denn,   dass   darauf   ausdrücklich   Bezug   genommen   wurde.b)   Jeder   Auftrag   bedarf   zum   Vertragsabschluss   einer   Auftragsbestätigung.   Das   Absenden   oder   Übergeben   der   vom Kunden   bestellten   Ware   bewirkt   ebenfalls   den   Vertragsabschluss.   Werden   an   uns   Angebote   gerichtet,   so   ist   der   Anbietende   eine   angemessene,   mindestens   jedoch   achttägige   Frist,   ab   Zugang   des Angebotes daran gebunden. Der Punkt II. a) gilt nicht bei Verbrauchergeschäften Preis Alle   von   uns   genannten   Preise   sind,   sofern   nichts   anderes   ausdrücklich   vermerkt   ist,exklusive   Umsatzsteuer   zu   verstehen.   Sollten   sich   die   Lohnkosten   zwischen   Vertragsabschluss   und   Lieferung   aufgrund kollektivvertraglicher   Regelungen   in   der   Branche   oder   innerbetrieblicher Abschlüsse   oder   sollten   sich   andere,   für   die   Kalkulation   relevante   Kostenstellen   oder   zur   Leistungserstellung   notwendige   Kosten,   wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc, verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Punkt III. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen a)   Mangels   gegenteiliger   Vereinbarung   sind   unsere   Forderungen   Zug   um   Zug   gegen   Übergabe   der   Ware   bar   zu   bezahlen.   Unsere   Rechnungen   sind   ab   Warenübernahme   zur   Zahlung   fällig.   Ohne besondere   Vereinbarung   ist   der   Abzug   eines   Skontos   nicht   zulässig.   Im   Falle   des   Zahlungsverzuges,   auch   mit   Teilzahlungen,   treten   allfällige   Skontovereinbarungen   außer   Kraft.   Zahlungen   des   Kunden gelten   erst   mit   dem   Zeitpunkt   des   Einlangens   auf   unserem   Geschäftskonto   als   geleistet.   b)Für   den   Fall   des   Zahlungsverzuges   sind   wir   ab   Fälligkeit   berechtigt,Verzugszinsen   in   Höhe   von   4   %   über   der Sekundärmarktrendite/Bund   lt   statistischem   Monatsheft   der   Österreichischen   Nationalbank   zu   verrechnen.   Weitere   Ansprüche,   wie   insbesondere   der   Anspruch   auf   höhere   Zinsen,   aus   dem   Titel   des Schadenersatzes bleiben vorbehalten. Punkt IV. b) erster Satz gilt nicht bei Kreditgeschäften mit Verbrauchern. Vertragsrücktritt a)   Neben   den   allgemeinen   gesetzlichen   Bestimmungen   sind   wir   auch   bei Annahmeverzug   (Pkt   VII)   oder   anderen   wichtigen   Gründen,   wie   insbesondere   Eröffnung   des   Konkursverfahrens   über   das   Vermögen eines   Vertragspartners   oder   Abweisung   eines   Konkursantrages   mangels   kostendeckenden   Vermögens,   zum   Rücktritt   vom   Vertrag   berechtigt.   Für   den   Fall   des   Rücktrittes   haben   wir   bei   Verschulden   des Kunden   die   Wahl,   einen   pauschalierten   Schadenersatz   von   15%   des   Bruttorechnungsbetrages   oder   den   Ersatz   des   tatsächlich   entstandenen   Schadens   zu   begehren.   b)   Bei   Zahlungsverzug   des   Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungs-verpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten   und   Vorauszahlungen   bzw   Sicherstellungen   zu   fordern   oder-   gegebenenfalls   nach   Setzung   einer   angemessenen   Nachfrist   -   vom   Vertrag   zurückzutreten.   c)   Tritt   der   Kunde-   ohne   dazu berechtigt   zu   sein   -   vom   Vertrag   zurück   oder   begehrt   er   unberechtigt   seine Aufhebung,   so   haben   wir   die   Wahl,   auf   der   Erfüllung   des   Vertrages   zu   bestehen   oder   der Aufhebung   des   Vertrages   zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen Mahn und Inkassospesen Im   Falle   des   Zahlungsverzuges   hat   der   Kunde   die   uns   entstehenden   Mahnspesen   in   Höhe   von   pauschal   €   9,00   zuzüglich   Porto   pro   erfolgter   Mahnung   sowie   für   die   Evidenzhaltung   des   Schuldverhältnisses im   Mahnwesen   pro   Halbjahr   einen   Betrag   von   €   3,70   zu   ersetzen.   Darüber   hinaus   sind   uns   alle   zur   zweckentsprechenden   Rechtsverfolgung   notwendigen   Mahn-   und   Inkassospesen   zuersetzen,   zB   die eines   Inkassoinstitutes,   wobei   maximal   die   Vergütung   gebührt,   die   sich   aus   der   Verordnung   des   BMwA   über   Höchstsätze   der   Inkassoinstituten   gebührenden   Vergütungen   ergibt.   Punkt   VI.   2.   Satz   gilt   nicht bei Verbrauchergeschäften Lieferung, Transport, Annahmeverzug a)   Unsere   Verkaufspreise   beinhalten   keine   Kosten   für   Zustellung,   Montage   oder   Aufstellung.   Auf   Wunsch   werden   jedoch   diese   Leistungen   gegen   gesonderte   Zahlung   von   uns   erbracht   bzw   organisiert. Dabei   werden   für   Transport   bzw   Zustellung   die   tatsächlich   aufgewendeten   Kosten   samt   einem   angemessenen   Regiekostenaufschlag,   mindestens   jedoch   die   am   Auslieferungstag   geltenden   oder   üblichen Fracht-   und   Fuhrlöhne   der   gewählten   Transportart   in   Rechnung   gestellt.   Montagearbeiten   werden   nach   Zeitaufwand   berechnet,   wobei   ein   branchenüblicher   Mannstundensatz   als   vereinbart   gilt.   b)Hat   der Kunde   die   Ware   nicht   wie   vereinbart   angenommen   (Annahmeverzug),   sind   wir   berechtigt,   die   Ware   entweder   bei   uns   einzulagern,   wofür   wir   eine   Lagergebühr   von   0,1   %   des   Bruttorechnungsbetrages   pro angefangenem    Kalendertag    in    Rechnung    stellen    oder    auf    Kosten    und    Gefahr    des    Kunden    bei    einem    dazu    befugten    Gewerbsmanne    einzulagern.    Gleichzeitig    sind    wirberechtigt,    entweder    auf Vertragserfüllung   zu   bestehen   oder   nach   Setzung   einer   angemessenen   Nachfrist   vom   Vertrag   zurückzutreten   und   die   Ware   anderweitig   zu   verwerten.   Handelt   es   sich   um   eine   verderbliche   Ware   und   ist Gefahr in Verzug, sind wir bei Annahmeverzug berechtigt, die Ware ohne vorherige Androhung auf Rechnung des säumigen Kunden selbst zu einem angemessenen Preis zu veräußern Gefahrenübergang Unbeschadet   der   gesetzlichen   Regelungen   geht   die   Gefahr   des   zufälligen   Unterganges   oder   derzufälligen   Verschlechterung   jedenfalls   mit   der   Übergabe   an   den   Transporteur-   auch   bei   Lieferung   frei Bestimmungsort- auf den Käufer über. Lieferfrist a)   Zur   Leistungsausführung   sind   wir   erst   dann   verpflichtet,   sobald   der   Kunde   all   seinen   Verpflichtungen,   die   zur   Ausführung   erforderlich   sind,nachgekommen   ist,   insbesondere   alle   technischen   und vertraglichen   Einzelheiten,   Vorarbeiten   und   Vorbereitungsmaßnahmen   erfüllt   hat.   b)   Wir   sind   berechtigt,   die   vereinbarten   Termine   und   Lieferfristen   bis   zu   einer   Woche   zu   über-schreiten.   Erst   nach   Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Erfüllungsort Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Geringfügige Leistungsänderungen Geringfügige   oder   sonstige   für   unsere   Kunden   zumutbare   Änderungen   unserer   Leistungs-   bzw   Lieferverpflichtung   gelten   vorweg   als   genehmigt.   Dies   gilt   insbesondere   für   durch   die   Sache   bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Lacken und Oberflächen, sowie Struktur etc).Punkt gilt nicht bei Verbrauchergeschäften Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht a)    Gewährleistungsansprüche    des    Kunden    erfüllen    wir    bei    Vorliegen    eines    behebbaren    Mangels    nach    unserer    Wahl    entweder    durch    Austausch,    Reparatur    innerhalb    angemessener    Frist    oder Preisminderung.   Schadenersatzansprüche   des   Kunden,   die   auf   Behebung   des   Mangels   zielen,   können   erst   geltend   gemacht   werden,   wenn   wir   mit   der   Erfüllung   der   Gewährleistungsansprüche   in   Verzug geraten   sind.   a)   Im   Sinne   der   §   377   f   HGB   ist   die   Ware   nach   der   Ablieferung   unverzüglich,   längstens   aber   binnen   sechs   Werktagen   zu   untersuchen.   Dabei   festgestellte   Mängel   sind   uns   unverzüglich, längstens   aber   binnen   drei   Werktagen   nach   ihrer   Entdeckung   unter   Bekanntgabe   von Art   und   Umfang   des   Mangels   schriftlich   bekanntzugeben.   Verdeckte   Mängel   sind   unverzüglich,   längstens   aber   binnen drei   Werktagen   nach   ihrer   Entdeckung,   schriftlich   zu   rügen.   Wird   eine   Mängelrüge   nicht   oder   nicht   rechtzeitig   erhoben,   so   gilt   die   Ware   als   genehmigt.   Der   Punkt   XII.   a)   und   b)   gilt   nicht   bei Verbrauchergeschäften. Schadenersatz a) Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw grober Fahrlässigkeit hat   der   Geschädigte   zu   beweisen.b)   Die   Verjährungsfrist   von   Schadenersatzansprüchen   beträgt   drei   Jahre   ab   Gefahrenübergang.   Die   in   diesen   AVLH   enthaltenen   oder   sonst   vereinbarten   Bestimmungen über   Schadenersatzgelten   auch   dann,   wenn   der   Schadenersatzanspruch   neben   oder   anstelle   eines   Gewährleistungsanspruches   geltend   gemacht   wird.   c)   Vor   Anschluss   oder   Transport   von   EDV- technischen   Produkten   bzw   vor   Installation   von   Computerprogrammen   ist   der   Kunde   verpflichtet,   den   auf   der   Computeranlage   bereits   bestehenden   Daten   bbestand   ausreichend   zu   sichern,   andernfalls                    er   für   verloren   gegangene   Daten   sowie   für   alle   damit   zusammenhängenden   Schäden   die   Verantwortung   zu   tragen   hat.   d)   Punkt   XIII.   a)   1.   Satz   gilt   bei   Verbrauchergeschäften   nicht   für   Personenschäden   und für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Punkt XIII. a) 2. Satz, b) 1. Satz gilt bei Verbrauchergeschäften nicht. Produkthaftung Regressforderungen   im   Sinne   des   §   12   Produkthaftungsgesetz   sind   ausgeschlossen,   es   sei   denn,   der   Regressberechtigte   weist   nach,   dass   der   Fehler   in   unserer   Sphäre   verursacht   und   zumindest   grob fahrlässig verschuldet worden ist. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung a)   Alle   Waren   und   Sachen   werden   von   uns   unter   Eigentumsvorbehalt   geliefert   und   bleiben   bis   zur   vollständigen   Bezahlung   unser   Eigentum.   b)   Bei   Zurückforderung   bzw   Zurücknahme   der   unter Eigentumsvorbehalt   stehenden   Sache   durch   uns   liegt   nur   dann   ein   Rücktritt   vom   Vertrag   vor,   wenn   dieser   ausdrücklich   erklärt   wird.   Bei   Warenrücknahme   sind   wir   unbeschadet   weiterer   Ansprüche     berechtigt,   angefallene   Transport   und   Manipulationsspesen   zu   verrechnen.   c)   Sofern   der   Erwerber   die   von   uns   gelieferten   Waren   oder   Sachen   vor   Erfüllung   sämtlicher   unserer   Forderungenverarbeitet   oder bearbeitet,   erwirbt   er   dadurch   nicht   Eigentum   daran.   Wir   erwerben   Miteigentum   an   der   dadurch   entstandenen   neuen   Sache   im   Verhältnis   des   Wertes   der   von   uns   gelieferten   Waren   zu   den   anderen verarbeiteten   Waren   im   Zeitpunkt   der   Ver-   oder   Bearbeitung.   d)   Die   unter   Eigentumsvorbehalt   stehenden   Waren   darf   der   Käufer   weder   verpfänden   noch   sicherung   shalber   übereignen.   Bei   etwaigen Pfändungen   oder   sonstiger   Inanspruchnahme   durch   dritte   Personen   ist   der   Käufer   verhalten,   unser   Eigentumsrecht   geltend   zu   machen   und   uns   unverzüglich   zu   verständigen.   e)   Nur   ein   Unternehmer,   zu dessen   ordentlichen   Geschäftsbetrieb   der   Handel   mit   den   von   uns   erworbenen   Waren   gehört,   darf   bis   zur   vollständigen   Begleichung   der   offenen   Kaufpreisforderung   über   die   Vorbehaltsware   verfügen.   f)   Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung Forderungsabtretungen a)   Bei   Lieferung   unter   Eigentumsvorbehalt   tritt   der   Kunde   uns   schon   jetzt   seine   Forderungen   gegenüber   Dritten,   soweit   diese   durch   Veräußerung   oder   Verarbeitung   unserer   Waren   entstehen,   bis   zur endgültigen   Bezahlung   unserer   Forderungen   zahlungshalber   ab.   Ist   der   Kunde   mit   seinen   Zahlungen   uns   gegenüber   in   Verzug,   so   sind   die   bei   ihm   eingehenden   Verkaufserlöse   abzusondern   und   hat   der Kunde   diese   nur   in   unserem   Namen   inne. Allfällige Ansprüche   gegen   einen   Versicherer   sind   in   den   Grenzen   des   §   15   VersVG   bereits   jetzt   an   uns   abgetreten.   b)   Forderungen   gegen   uns   dürfen   ohne   unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden Zurückbehaltung Der   Kunde   ist   bei   gerechtfertigter   Reklamation   außer   in   den   Fällen   der   Rückabwicklung   nicht   zur   Zurückhaltung   des   gesamten,   sondern   nur   eines   angemessenen   Teiles   des   Bruttorechnungsbetrages berechtigt. Punkt XVII. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften Terminsverlust a)   Soweit   der   Kunde   seine   Zahlungsverpflichtung   in   Teilbeträgen   abzustatten   hat,   gilt   als   vereinbart,   dass   bei   nicht   fristgerechter   Bezahlung   auch   nur   einer   Rate   sämtliche   noch   ausständigen   Teilleistungen ohne   weitere   Nachfristsetzung   sofort   fällig   werden.   b)   Punkt   XVIII.   a)   gilt   bei   Verbrauchergeschäften   soweit   wir   unsere   Leistung   vollständig   erbracht   haben,   auch   nur   eine   rückständige   Teilleistung   des Kunden mindestens sechs Wochen fällig ist, und wenn wir den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung des Terminsverlustes gemahnt haben Rechtswahl, Gerichtsstand Es   gilt   österreichisches   Recht.   Die   Anwendbarkeit   des   UN-Kaufrechtes   wird   ausdrücklich   ausgeschlossen.   Die   Vertragssprache   ist   deutsch.   Die   Vertragsparteien   vereinbaren   österreichische,   inländische Gerichtsbarkeit.   Zur   Entscheidung   aller   aus   diesem   Vertrag   entstehenden   Streitigkeiten   ist   das   am   Sitz   unseres   Unternehmens   sachlich   zuständige   Gericht   ausschließlich   örtlich   zuständig.   Punkt   XIX.   letzter Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht a)   Der   Kunde   erteilt   seine   Zustimmung,   dass   auch   die   im   Kaufvertrag   mit   enthaltenen   personen-   bezogenen   Daten   in   Erfüllung   dieses   Vertrages   von   uns   automationsunterstützt   gespeichert   und   verarbeitet werden.   b)Der   Kunde   ist   verpflichtet,   uns   Änderungen   seiner   Wohn-   bzw   Geschäftsadresse   bekannt-zugeben,   solange   das   vertragsgegenständliche   Rechtsgeschäft   nicht   beiderseitig   vollständig   erfüllt   ist. Wird   die   Mitteilung   unterlassen,   so   gelten   Erklärungen   auch   dann   als   zugegangen,   falls   sie   an   die   zuletzt   bekanntgegebene   Adresse   gesendet   werden.   c)   Pläne,   Skizzen   oder   sonstige   technische Unterlagen   bleiben   ebenso   wie   Muster,   Kataloge,   Prospekte,   Abbildungen   und   dergleichen   stets   unser   geistiges   Eigentum;   der   Kunde   erhält   daran   keine   wie   immer   gearteten   Werknutzungs-   oder Verwertungsrechte. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVLH ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im übrigen nicht. .  
IS-Scheibenstock e.U Bazulstraße 8 6710 Nenzing Österreich Steuernummer : UID ATU 74641328 Firmenbuch: FN518098 i Geschäftsführer: Doris Scheibenstock Telefon: +43 5525/ 62 531 Telefax: +43 5525/ 63 102   (Zentrale/Verkauf) e-mail: office@is-scheibenstock.at   Gestaltung und Umsetzung: David Scheibenstock Bazulstraße 8 6710 Nenzing Nutzungsbedingungen:  Die    Inhalte    der    Webseiten    von    der    IS    Scheibenstock    wurden sorgfältig    erarbeitet,    gleichwohl    können    Fehler    auftreten.    Weiter weisen   wir   darauf   hin,   dass   die   Informationen   auf   den   Webseiten von    IS    Scheibenstock    allgemeiner    Art    sind,    die    nicht    auf    die besonderen     Bedürfnisse     im     Einzelfall     abgestimmt     sind.     Wir übernehmen      keine      Gewähr      für     Aktualität,      Richtigkeit      und Vollständigkeit der Informationen.  
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für IS Scheibenstock Geltung Die    Lieferungen,    Leistungen    und   Angebote    unseres    Unternehmens    erfolgen    ausschließlich    aufgrund    dieser   AVLH,    und    zwar    unabhängig    von    der   Art    des    Rechtsgeschäftes.    Sämtliche    unserer privatrechtlichen   Willenserklärungen   sind   auf   Grundlage   dieser AVLH   zu   verstehen.   Entgegenstehende   oder   von   unseren AVLH   abweichende   Bedingungen   des   Kunden   erkennen   wir   nicht   an,   es   sei   denn, wir   hätten   schriftlich   und   ausdrücklich   ihrer   Geltung   zugestimmt.   Vertragserfüllungshandlungen   unsererseits   gelten   insofern   nicht   als   Zustimmung   zu   von   unseren   AVLH   abweichenden   Vertragsbe- dingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. Vertragsabschluss a)   Unsere Anbote   verstehen   sich   unverbindlich   und   freibleibend.   Von   diesen AVLH   oder   anderen   unserer   schriftlichen   Willenserklärungen   abweichende   mündliche   Zusagen,   Nebenabreden   und   dergleichen, insbesondere   solche,   die   von   Verkäufern,   Zustellern,   etc,   abgegeben   werden,   sind   für   uns   nicht   verbindlich.   Der   Inhalt   der   von   uns   verwendeten   Prospekte,   Werbeankündigungen   etc   wird   nicht Vertragsbestandteil,   es   sei   denn,   dass   darauf   ausdrücklich   Bezug   genommen   wurde.b)   Jeder   Auftrag   bedarf   zum   Vertragsabschluss   einer   Auftragsbestätigung.   Das   Absenden   oder   Übergeben   der   vom Kunden   bestellten   Ware   bewirkt   ebenfalls   den   Vertragsabschluss.   Werden   an   uns   Angebote   gerichtet,   so   ist   der   Anbietende   eine   angemessene,   mindestens   jedoch   achttägige   Frist,   ab   Zugang   des Angebotes daran gebunden. Der Punkt II. a) gilt nicht bei Verbrauchergeschäften Preis Alle   von   uns   genannten   Preise   sind,   sofern   nichts   anderes   ausdrücklich   vermerkt   ist,exklusive   Umsatzsteuer   zu   verstehen.   Sollten   sich   die   Lohnkosten   zwischen   Vertragsabschluss   und   Lieferung   aufgrund kollektivvertraglicher   Regelungen   in   der   Branche   oder   innerbetrieblicher Abschlüsse   oder   sollten   sich   andere,   für   die   Kalkulation   relevante   Kostenstellen   oder   zur   Leistungserstellung   notwendige   Kosten,   wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc, verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Punkt III. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen a)   Mangels   gegenteiliger   Vereinbarung   sind   unsere   Forderungen   Zug   um   Zug   gegen   Übergabe   der   Ware   bar   zu   bezahlen.   Unsere   Rechnungen   sind   ab   Warenübernahme   zur   Zahlung   fällig.   Ohne besondere   Vereinbarung   ist   der   Abzug   eines   Skontos   nicht   zulässig.   Im   Falle   des   Zahlungsverzuges,   auch   mit   Teilzahlungen,   treten   allfällige   Skontovereinbarungen   außer   Kraft.   Zahlungen   des   Kunden gelten   erst   mit   dem   Zeitpunkt   des   Einlangens   auf   unserem   Geschäftskonto   als   geleistet.   b)Für   den   Fall   des   Zahlungsverzuges   sind   wir   ab   Fälligkeit   berechtigt,Verzugszinsen   in   Höhe   von   4   %   über   der Sekundärmarktrendite/Bund   lt   statistischem   Monatsheft   der   Österreichischen   Nationalbank   zu   verrechnen.   Weitere   Ansprüche,   wie   insbesondere   der   Anspruch   auf   höhere   Zinsen,   aus   dem   Titel   des Schadenersatzes bleiben vorbehalten. Punkt IV. b) erster Satz gilt nicht bei Kreditgeschäften mit Verbrauchern. Vertragsrücktritt a)   Neben   den   allgemeinen   gesetzlichen   Bestimmungen   sind   wir   auch   bei Annahmeverzug   (Pkt   VII)   oder   anderen   wichtigen   Gründen,   wie   insbesondere   Eröffnung   des   Konkursverfahrens   über   das   Vermögen eines   Vertragspartners   oder   Abweisung   eines   Konkursantrages   mangels   kostendeckenden   Vermögens,   zum   Rücktritt   vom   Vertrag   berechtigt.   Für   den   Fall   des   Rücktrittes   haben   wir   bei   Verschulden   des Kunden   die   Wahl,   einen   pauschalierten   Schadenersatz   von   15%   des   Bruttorechnungsbetrages   oder   den   Ersatz   des   tatsächlich   entstandenen   Schadens   zu   begehren.   b)   Bei   Zahlungsverzug   des   Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungs-verpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten   und   Vorauszahlungen   bzw   Sicherstellungen   zu   fordern   oder-   gegebenenfalls   nach   Setzung   einer   angemessenen   Nachfrist   -   vom   Vertrag   zurückzutreten.   c)   Tritt   der   Kunde-   ohne   dazu berechtigt   zu   sein   -   vom   Vertrag   zurück   oder   begehrt   er   unberechtigt   seine Aufhebung,   so   haben   wir   die   Wahl,   auf   der   Erfüllung   des   Vertrages   zu   bestehen   oder   der Aufhebung   des   Vertrages   zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen Mahn und Inkassospesen Im   Falle   des   Zahlungsverzuges   hat   der   Kunde   die   uns   entstehenden   Mahnspesen   in   Höhe   von   pauschal   €   9,00   zuzüglich   Porto   pro   erfolgter   Mahnung   sowie   für   die   Evidenzhaltung   des   Schuldverhältnisses im   Mahnwesen   pro   Halbjahr   einen   Betrag   von   €   3,70   zu   ersetzen.   Darüber   hinaus   sind   uns   alle   zur   zweckentsprechenden   Rechtsverfolgung   notwendigen   Mahn-   und   Inkassospesen   zuersetzen,   zB   die eines   Inkassoinstitutes,   wobei   maximal   die   Vergütung   gebührt,   die   sich   aus   der   Verordnung   des   BMwA   über   Höchstsätze   der   Inkassoinstituten   gebührenden   Vergütungen   ergibt.   Punkt   VI.   2.   Satz   gilt   nicht bei Verbrauchergeschäften Lieferung, Transport, Annahmeverzug a)   Unsere   Verkaufspreise   beinhalten   keine   Kosten   für   Zustellung,   Montage   oder   Aufstellung.   Auf   Wunsch   werden   jedoch   diese   Leistungen   gegen   gesonderte   Zahlung   von   uns   erbracht   bzw   organisiert. Dabei   werden   für   Transport   bzw   Zustellung   die   tatsächlich   aufgewendeten   Kosten   samt   einem   angemessenen   Regiekostenaufschlag,   mindestens   jedoch   die   am   Auslieferungstag   geltenden   oder   üblichen Fracht-   und   Fuhrlöhne   der   gewählten   Transportart   in   Rechnung   gestellt.   Montagearbeiten   werden   nach   Zeitaufwand   berechnet,   wobei   ein   branchenüblicher   Mannstundensatz   als   vereinbart   gilt.   b)Hat   der Kunde   die   Ware   nicht   wie   vereinbart   angenommen   (Annahmeverzug),   sind   wir   berechtigt,   die   Ware   entweder   bei   uns   einzulagern,   wofür   wir   eine   Lagergebühr   von   0,1   %   des   Bruttorechnungsbetrages   pro angefangenem    Kalendertag    in    Rechnung    stellen    oder    auf    Kosten    und    Gefahr    des    Kunden    bei    einem    dazu    befugten    Gewerbsmanne    einzulagern.    Gleichzeitig    sind    wirberechtigt,    entweder    auf Vertragserfüllung   zu   bestehen   oder   nach   Setzung   einer   angemessenen   Nachfrist   vom   Vertrag   zurückzutreten   und   die   Ware   anderweitig   zu   verwerten.   Handelt   es   sich   um   eine   verderbliche   Ware   und   ist Gefahr in Verzug, sind wir bei Annahmeverzug berechtigt, die Ware ohne vorherige Androhung auf Rechnung des säumigen Kunden selbst zu einem angemessenen Preis zu veräußern Gefahrenübergang Unbeschadet   der   gesetzlichen   Regelungen   geht   die   Gefahr   des   zufälligen   Unterganges   oder   derzufälligen   Verschlechterung   jedenfalls   mit   der   Übergabe   an   den   Transporteur-   auch   bei   Lieferung   frei Bestimmungsort- auf den Käufer über. Lieferfrist a)   Zur   Leistungsausführung   sind   wir   erst   dann   verpflichtet,   sobald   der   Kunde   all   seinen   Verpflichtungen,   die   zur   Ausführung   erforderlich   sind,nachgekommen   ist,   insbesondere   alle   technischen   und vertraglichen   Einzelheiten,   Vorarbeiten   und   Vorbereitungsmaßnahmen   erfüllt   hat.   b)   Wir   sind   berechtigt,   die   vereinbarten   Termine   und   Lieferfristen   bis   zu   einer   Woche   zu   über-schreiten.   Erst   nach   Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Erfüllungsort Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Geringfügige Leistungsänderungen Geringfügige   oder   sonstige   für   unsere   Kunden   zumutbare   Änderungen   unserer   Leistungs-   bzw   Lieferverpflichtung   gelten   vorweg   als   genehmigt.   Dies   gilt   insbesondere   für   durch   die   Sache   bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Lacken und Oberflächen, sowie Struktur etc).Punkt gilt nicht bei Verbrauchergeschäften Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht a)    Gewährleistungsansprüche    des    Kunden    erfüllen    wir    bei    Vorliegen    eines    behebbaren    Mangels    nach    unserer    Wahl    entweder    durch    Austausch,    Reparatur    innerhalb    angemessener    Frist    oder Preisminderung.   Schadenersatzansprüche   des   Kunden,   die   auf   Behebung   des   Mangels   zielen,   können   erst   geltend   gemacht   werden,   wenn   wir   mit   der   Erfüllung   der   Gewährleistungsansprüche   in   Verzug geraten   sind.   a)   Im   Sinne   der   §   377   f   HGB   ist   die   Ware   nach   der   Ablieferung   unverzüglich,   längstens   aber   binnen   sechs   Werktagen   zu   untersuchen.   Dabei   festgestellte   Mängel   sind   uns   unverzüglich, längstens   aber   binnen   drei   Werktagen   nach   ihrer   Entdeckung   unter   Bekanntgabe   von Art   und   Umfang   des   Mangels   schriftlich   bekannt   zugeben.   Verdeckte   Mängel   sind   unverzüglich,   längstens   aber   binnen drei   Werktagen   nach   ihrer   Entdeckung,   schriftlich   zu   rügen.   Wird   eine   Mängelrüge   nicht   oder   nicht   rechtzeitig   erhoben,   so   gilt   die   Ware   als   genehmigt.   Der   Punkt   XII.   a)   und   b)   gilt   nicht   bei Verbrauchergeschäften. Schadenersatz a) Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw grober Fahrlässigkeit hat   der   Geschädigte   zu   beweisen.b)   Die   Verjährungsfrist   von   Schadenersatzansprüchen   beträgt   drei   Jahre   ab   Gefahrenübergang.   Die   in   diesen   AVLH   enthaltenen   oder   sonst   vereinbarten   Bestimmungen über   Schadenersatzgelten   auch   dann,   wenn   der   Schadenersatzanspruch   neben   oder   anstelle   eines   Gewährleistungsanspruches   geltend   gemacht   wird.   c)   Vor   Anschluss   oder   Transport   von   EDV- technischen   Produkten   bzw   vor   Installation   von   Computerprogrammen   ist   der   Kunde   verpflichtet,   den   auf   der   Computeranlage   bereits   bestehenden   Daten   bbestand   ausreichend   zu   sichern,   andernfalls            er   für   verloren   gegangene   Daten   sowie   für   alle   damit   zusammenhängenden   Schäden   die   Verantwortung   zu   tragen   hat.   d)   Punkt   XIII.   a)   1.   Satz   gilt   bei   Verbrauchergeschäften   nicht   für   Personenschäden   und für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Punkt XIII. a) 2. Satz, b) 1. Satz gilt bei Verbrauchergeschäften nicht. Produkthaftung Regressforderungen   im   Sinne   des   §   12   Produkthaftungsgesetz   sind   ausgeschlossen,   es   sei   denn,   der   Regressberechtigte   weist   nach,   dass   der   Fehler   in   unserer   Sphäre   verursacht   und   zumindest   grob fahrlässig verschuldet worden ist. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung a)   Alle   Waren   und   Sachen   werden   von   uns   unter   Eigentumsvorbehalt   geliefert   und   bleiben   bis   zur   vollständigen   Bezahlung   unser   Eigentum.   b)   Bei   Zurückforderung   bzw   Zurücknahme   der   unter Eigentumsvorbehalt   stehenden   Sache   durch   uns   liegt   nur   dann   ein   Rücktritt   vom   Vertrag   vor,   wenn   dieser   ausdrücklich   erklärt   wird.   Bei   Warenrücknahme   sind   wir   unbeschadet   weiterer   Ansprüche     berechtigt,   angefallene   Transport   und   Manipulationsspesen   zu   verrechnen.   c)   Sofern   der   Erwerber   die   von   uns   gelieferten   Waren   oder   Sachen   vor   Erfüllung   sämtlicher   unserer   Forderungenverarbeitet   oder bearbeitet,   erwirbt   er   dadurch   nicht   Eigentum   daran.   Wir   erwerben   Miteigentum   an   der   dadurch   entstandenen   neuen   Sache   im   Verhältnis   des   Wertes   der   von   uns   gelieferten   Waren   zu   den   anderen verarbeiteten   Waren   im   Zeitpunkt   der   Ver-   oder   Bearbeitung.   d)   Die   unter   Eigentumsvorbehalt   stehenden   Waren   darf   der   Käufer   weder   verpfänden   noch   sicherung   shalber   übereignen.   Bei   etwaigen Pfändungen   oder   sonstiger   Inanspruchnahme   durch   dritte   Personen   ist   der   Käufer   verhalten,   unser   Eigentumsrecht   geltend   zu   machen   und   uns   unverzüglich   zu   verständigen.   e)   Nur   ein   Unternehmer,   zu dessen   ordentlichen   Geschäftsbetrieb   der   Handel   mit   den   von   uns   erworbenen   Waren   gehört,   darf   bis   zur   vollständigen   Begleichung   der   offenen   Kaufpreisforderung   über   die   Vorbehaltsware   verfügen.   f)   Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung Forderungsabtretungen a)   Bei   Lieferung   unter   Eigentumsvorbehalt   tritt   der   Kunde   uns   schon   jetzt   seine   Forderungen   gegenüber   Dritten,   soweit   diese   durch   Veräußerung   oder   Verarbeitung   unserer   Waren   entstehen,   bis   zur endgültigen   Bezahlung   unserer   Forderungen   zahlungshalber   ab.   Ist   der   Kunde   mit   seinen   Zahlungen   uns   gegenüber   in   Verzug,   so   sind   die   bei   ihm   eingehenden   Verkaufserlöse   abzusondern   und   hat   der Kunde   diese   nur   in   unserem   Namen   inne. Allfällige Ansprüche   gegen   einen   Versicherer   sind   in   den   Grenzen   des   §   15   VersVG   bereits   jetzt   an   uns   abgetreten.   b)   Forderungen   gegen   uns   dürfen   ohne   unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden Zurückbehaltung Der   Kunde   ist   bei   gerechtfertigter   Reklamation   außer   in   den   Fällen   der   Rückabwicklung   nicht   zur   Zurückhaltung   des   gesamten,   sondern   nur   eines   angemessenen   Teiles   des   Bruttorechnungsbetrages berechtigt. Punkt XVII. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften Terminsverlust a)   Soweit   der   Kunde   seine   Zahlungsverpflichtung   in   Teilbeträgen   abzustatten   hat,   gilt   als   vereinbart,   dass   bei   nicht   fristgerechter   Bezahlung   auch   nur   einer   Rate   sämtliche   noch   ausständigen   Teilleistungen ohne   weitere   Nachfristsetzung   sofort   fällig   werden.   b)   Punkt   XVIII.   a)   gilt   bei   Verbrauchergeschäften   soweit   wir   unsere   Leistung   vollständig   erbracht   haben,   auch   nur   eine   rückständige   Teilleistung   des Kunden mindestens sechs Wochen fällig ist, und wenn wir den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung des Terminsverlustes gemahnt haben Rechtswahl, Gerichtsstand Es   gilt   österreichisches   Recht.   Die   Anwendbarkeit   des   UN-Kaufrechtes   wird   ausdrücklich   ausgeschlossen.   Die   Vertragssprache   ist   deutsch.   Die   Vertragsparteien   vereinbaren   österreichische,   inländische Gerichtsbarkeit.   Zur   Entscheidung   aller   aus   diesem   Vertrag   entstehenden   Streitigkeiten   ist   das   am   Sitz   unseres   Unternehmens   sachlich   zuständige   Gericht   ausschließlich   örtlich   zuständig.   Punkt   XIX.   letzter Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht a)   Der   Kunde   erteilt   seine   Zustimmung,   dass   auch   die   im   Kaufvertrag   mit   enthaltenen   personen-   bezogenen   Daten   in   Erfüllung   dieses   Vertrages   von   uns   automationsunterstützt   gespeichert   und   verarbeitet werden.   b)Der   Kunde   ist   verpflichtet,   uns   Änderungen   seiner   Wohn-   bzw   Geschäftsadresse   bekannt-zugeben,   solange   das   vertragsgegenständliche   Rechtsgeschäft   nicht   beiderseitig   vollständig   erfüllt   ist. Wird   die   Mitteilung   unterlassen,   so   gelten   Erklärungen   auch   dann   als   zugegangen,   falls   sie   an   die   zuletzt   bekanntgegebene   Adresse   gesendet   werden.   c)   Pläne,   Skizzen   oder   sonstige   technische Unterlagen   bleiben   ebenso   wie   Muster,   Kataloge,   Prospekte,   Abbildungen   und   dergleichen   stets   unser   geistiges   Eigentum;   der   Kunde   erhält   daran   keine   wie   immer   gearteten   Werknutzungs-   oder Verwertungsrechte. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVLH ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im übrigen nicht. .  
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