IS-Scheibenstock e.U
Bazulstraße 8
6710 Nenzing
Austria
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UID ATU
74641328
chief executive: Doris Scheibenstock
phone:
+43 5525/ 62 531
telefax:
+43 5525/ 63 102
(Headquarter/Sale) e-mail:
office@is-scheibenstock.at
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David Scheibenstock Bazulstraße 8 6710 Nenzing
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IS
Scheibenstock
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more
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Scheibenstock
are
of
a
general
nature
that
are
not
tailored
to
the
specific
needs
in
each
individual
case.
We
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no
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Credit note
FROM OUR OFFER
The IS Scheibenstock designed for
a variety of applications:
•
Micro filtration units
•
Ultra filtration units
•
Nano filtration units
•
Reverse Osmosis
THE COMPANY
The IS Scheibenstock is a medium-sized
Company dedicated for over 20 years mainly
with the design, construction, operation and
service of mineral processing engaged in fresh,
potable and waste water.
SO WE GO ON
Every situation is unique, each raw water has
different composition and the claim on the
purified water is always different. We do
not offer standard solutions but deal
specifically with your individual and
unique concerns for a sustainable
operation
OUR SERVICE
•
Individual counselling
•
Feasibility studies
•
piloting
•
Process descriptions
•
management / support
Kontak IS Scheibenstock
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Copyright © 2016 IS Scheibenstock Imprint & AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für
IS Scheibenstock
Geltung
Die
Lieferungen,
Leistungen
und
Angebote
unseres
Unternehmens
erfolgen
ausschließlich
aufgrund
dieser
AVLH,
und
zwar
unabhängig
von
der
Art
des
Rechtsgeschäftes.
Sämtliche
unserer
privatrechtlichen
Willenserklärungen
sind
auf
Grundlage
dieser
AVLH
zu
verstehen.
Entgegenstehende
oder
von
unseren
AVLH
abweichende
Bedingungen
des
Kunden
erkennen
wir
nicht
an,
es
sei
denn,
wir
hätten
schriftlich
und
ausdrücklich
ihrer
Geltung
zugestimmt.
Vertragserfüllungshandlungen
unsererseits
gelten
insofern
nicht
als
Zustimmung
zu
von
unseren
AVLH
abweichenden
Vertragsbe-
dingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
Vertragsabschluss
a)
Unsere
Anbote
verstehen
sich
unverbindlich
und
freibleibend.
Von
diesen
AVLH
oder
anderen
unserer
schriftlichen
Willenserklärungen
abweichende
mündliche
Zusagen,
Nebenabreden
und
dergleichen,
insbesondere
solche,
die
von
Verkäufern,
Zustellern,
etc,
abgegeben
werden,
sind
für
uns
nicht
verbindlich.
Der
Inhalt
der
von
uns
verwendeten
Prospekte,
Werbeankündigungen
etc
wird
nicht
Vertragsbestandteil,
es
sei
denn,
dass
darauf
ausdrücklich
Bezug
genommen
wurde.b)
Jeder
Auftrag
bedarf
zum
Vertragsabschluss
einer
Auftragsbestätigung.
Das
Absenden
oder
Übergeben
der
vom
Kunden
bestellten
Ware
bewirkt
ebenfalls
den
Vertragsabschluss.
Werden
an
uns
Angebote
gerichtet,
so
ist
der
Anbietende
eine
angemessene,
mindestens
jedoch
achttägige
Frist,
ab
Zugang
des
Angebotes daran gebunden. Der Punkt II. a) gilt nicht bei Verbrauchergeschäften
Preis
Alle
von
uns
genannten
Preise
sind,
sofern
nichts
anderes
ausdrücklich
vermerkt
ist,exklusive
Umsatzsteuer
zu
verstehen.
Sollten
sich
die
Lohnkosten
zwischen
Vertragsabschluss
und
Lieferung
aufgrund
kollektivvertraglicher
Regelungen
in
der
Branche
oder
innerbetrieblicher
Abschlüsse
oder
sollten
sich
andere,
für
die
Kalkulation
relevante
Kostenstellen
oder
zur
Leistungserstellung
notwendige
Kosten,
wie
jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc, verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.
Punkt III. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften
Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
a)
Mangels
gegenteiliger
Vereinbarung
sind
unsere
Forderungen
Zug
um
Zug
gegen
Übergabe
der
Ware
bar
zu
bezahlen.
Unsere
Rechnungen
sind
ab
Warenübernahme
zur
Zahlung
fällig.
Ohne
besondere
Vereinbarung
ist
der
Abzug
eines
Skontos
nicht
zulässig.
Im
Falle
des
Zahlungsverzuges,
auch
mit
Teilzahlungen,
treten
allfällige
Skontovereinbarungen
außer
Kraft.
Zahlungen
des
Kunden
gelten
erst
mit
dem
Zeitpunkt
des
Einlangens
auf
unserem
Geschäftskonto
als
geleistet.
b)Für
den
Fall
des
Zahlungsverzuges
sind
wir
ab
Fälligkeit
berechtigt,Verzugszinsen
in
Höhe
von
4
%
über
der
Sekundärmarktrendite/Bund
lt
statistischem
Monatsheft
der
Österreichischen
Nationalbank
zu
verrechnen.
Weitere
Ansprüche,
wie
insbesondere
der
Anspruch
auf
höhere
Zinsen,
aus
dem
Titel
des
Schadenersatzes bleiben vorbehalten. Punkt IV. b) erster Satz gilt nicht bei Kreditgeschäften mit Verbrauchern.
Vertragsrücktritt
a)
Neben
den
allgemeinen
gesetzlichen
Bestimmungen
sind
wir
auch
bei
Annahmeverzug
(Pkt
VII)
oder
anderen
wichtigen
Gründen,
wie
insbesondere
Eröffnung
des
Konkursverfahrens
über
das
Vermögen
eines
Vertragspartners
oder
Abweisung
eines
Konkursantrages
mangels
kostendeckenden
Vermögens,
zum
Rücktritt
vom
Vertrag
berechtigt.
Für
den
Fall
des
Rücktrittes
haben
wir
bei
Verschulden
des
Kunden
die
Wahl,
einen
pauschalierten
Schadenersatz
von
15%
des
Bruttorechnungsbetrages
oder
den
Ersatz
des
tatsächlich
entstandenen
Schadens
zu
begehren.
b)
Bei
Zahlungsverzug
des
Kunden
sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungs-verpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen
zurückzuhalten
und
Vorauszahlungen
bzw
Sicherstellungen
zu
fordern
oder-
gegebenenfalls
nach
Setzung
einer
angemessenen
Nachfrist
-
vom
Vertrag
zurückzutreten.
c)
Tritt
der
Kunde-
ohne
dazu
berechtigt
zu
sein
-
vom
Vertrag
zurück
oder
begehrt
er
unberechtigt
seine
Aufhebung,
so
haben
wir
die
Wahl,
auf
der
Erfüllung
des
Vertrages
zu
bestehen
oder
der
Aufhebung
des
Vertrages
zuzustimmen;
im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer
Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen
Mahn und Inkassospesen
Im
Falle
des
Zahlungsverzuges
hat
der
Kunde
die
uns
entstehenden
Mahnspesen
in
Höhe
von
pauschal
€
9,00
zuzüglich
Porto
pro
erfolgter
Mahnung
sowie
für
die
Evidenzhaltung
des
Schuldverhältnisses
im
Mahnwesen
pro
Halbjahr
einen
Betrag
von
€
3,70
zu
ersetzen.
Darüber
hinaus
sind
uns
alle
zur
zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung
notwendigen
Mahn-
und
Inkassospesen
zuersetzen,
zB
die
eines
Inkassoinstitutes,
wobei
maximal
die
Vergütung
gebührt,
die
sich
aus
der
Verordnung
des
BMwA
über
Höchstsätze
der
Inkassoinstituten
gebührenden
Vergütungen
ergibt.
Punkt
VI.
2.
Satz
gilt
nicht
bei Verbrauchergeschäften
Lieferung, Transport, Annahmeverzug
a)
Unsere
Verkaufspreise
beinhalten
keine
Kosten
für
Zustellung,
Montage
oder
Aufstellung.
Auf
Wunsch
werden
jedoch
diese
Leistungen
gegen
gesonderte
Zahlung
von
uns
erbracht
bzw
organisiert.
Dabei
werden
für
Transport
bzw
Zustellung
die
tatsächlich
aufgewendeten
Kosten
samt
einem
angemessenen
Regiekostenaufschlag,
mindestens
jedoch
die
am
Auslieferungstag
geltenden
oder
üblichen
Fracht-
und
Fuhrlöhne
der
gewählten
Transportart
in
Rechnung
gestellt.
Montagearbeiten
werden
nach
Zeitaufwand
berechnet,
wobei
ein
branchenüblicher
Mannstundensatz
als
vereinbart
gilt.
b)Hat
der
Kunde
die
Ware
nicht
wie
vereinbart
angenommen
(Annahmeverzug),
sind
wir
berechtigt,
die
Ware
entweder
bei
uns
einzulagern,
wofür
wir
eine
Lagergebühr
von
0,1
%
des
Bruttorechnungsbetrages
pro
angefangenem
Kalendertag
in
Rechnung
stellen
oder
auf
Kosten
und
Gefahr
des
Kunden
bei
einem
dazu
befugten
Gewerbsmanne
einzulagern.
Gleichzeitig
sind
wirberechtigt,
entweder
auf
Vertragserfüllung
zu
bestehen
oder
nach
Setzung
einer
angemessenen
Nachfrist
vom
Vertrag
zurückzutreten
und
die
Ware
anderweitig
zu
verwerten.
Handelt
es
sich
um
eine
verderbliche
Ware
und
ist
Gefahr in Verzug, sind wir bei Annahmeverzug berechtigt, die Ware ohne vorherige Androhung auf Rechnung des säumigen Kunden selbst zu einem angemessenen Preis zu veräußern
Gefahrenübergang
Unbeschadet
der
gesetzlichen
Regelungen
geht
die
Gefahr
des
zufälligen
Unterganges
oder
derzufälligen
Verschlechterung
jedenfalls
mit
der
Übergabe
an
den
Transporteur-
auch
bei
Lieferung
frei
Bestimmungsort- auf den Käufer über.
Lieferfrist
a)
Zur
Leistungsausführung
sind
wir
erst
dann
verpflichtet,
sobald
der
Kunde
all
seinen
Verpflichtungen,
die
zur
Ausführung
erforderlich
sind,nachgekommen
ist,
insbesondere
alle
technischen
und
vertraglichen
Einzelheiten,
Vorarbeiten
und
Vorbereitungsmaßnahmen
erfüllt
hat.
b)
Wir
sind
berechtigt,
die
vereinbarten
Termine
und
Lieferfristen
bis
zu
einer
Woche
zu
über-schreiten.
Erst
nach
Ablauf
dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
Geringfügige Leistungsänderungen
Geringfügige
oder
sonstige
für
unsere
Kunden
zumutbare
Änderungen
unserer
Leistungs-
bzw
Lieferverpflichtung
gelten
vorweg
als
genehmigt.
Dies
gilt
insbesondere
für
durch
die
Sache
bedingte
Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Lacken und Oberflächen, sowie Struktur etc).Punkt gilt nicht bei Verbrauchergeschäften
Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
a)
Gewährleistungsansprüche
des
Kunden
erfüllen
wir
bei
Vorliegen
eines
behebbaren
Mangels
nach
unserer
Wahl
entweder
durch
Austausch,
Reparatur
innerhalb
angemessener
Frist
oder
Preisminderung.
Schadenersatzansprüche
des
Kunden,
die
auf
Behebung
des
Mangels
zielen,
können
erst
geltend
gemacht
werden,
wenn
wir
mit
der
Erfüllung
der
Gewährleistungsansprüche
in
Verzug
geraten
sind.
a)
Im
Sinne
der
§
377
f
HGB
ist
die
Ware
nach
der
Ablieferung
unverzüglich,
längstens
aber
binnen
sechs
Werktagen
zu
untersuchen.
Dabei
festgestellte
Mängel
sind
uns
unverzüglich,
längstens
aber
binnen
drei
Werktagen
nach
ihrer
Entdeckung
unter
Bekanntgabe
von
Art
und
Umfang
des
Mangels
schriftlich
bekannt
zugeben.
Verdeckte
Mängel
sind
unverzüglich,
längstens
aber
binnen
drei
Werktagen
nach
ihrer
Entdeckung,
schriftlich
zu
rügen.
Wird
eine
Mängelrüge
nicht
oder
nicht
rechtzeitig
erhoben,
so
gilt
die
Ware
als
genehmigt.
Der
Punkt
XII.
a)
und
b)
gilt
nicht
bei
Verbrauchergeschäften.
Schadenersatz
a) Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw grober Fahrlässigkeit
hat
der
Geschädigte
zu
beweisen.b)
Die
Verjährungsfrist
von
Schadenersatzansprüchen
beträgt
drei
Jahre
ab
Gefahrenübergang.
Die
in
diesen
AVLH
enthaltenen
oder
sonst
vereinbarten
Bestimmungen
über
Schadenersatzgelten
auch
dann,
wenn
der
Schadenersatzanspruch
neben
oder
anstelle
eines
Gewährleistungsanspruches
geltend
gemacht
wird.
c)
Vor
Anschluss
oder
Transport
von
EDV-
technischen
Produkten
bzw
vor
Installation
von
Computerprogrammen
ist
der
Kunde
verpflichtet,
den
auf
der
Computeranlage
bereits
bestehenden
Daten
bbestand
ausreichend
zu
sichern,
andernfalls
er
für
verloren
gegangene
Daten
sowie
für
alle
damit
zusammenhängenden
Schäden
die
Verantwortung
zu
tragen
hat.
d)
Punkt
XIII.
a)
1.
Satz
gilt
bei
Verbrauchergeschäften
nicht
für
Personenschäden
und
für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Punkt XIII. a) 2. Satz, b) 1. Satz gilt bei Verbrauchergeschäften nicht.
Produkthaftung
Regressforderungen
im
Sinne
des
§
12
Produkthaftungsgesetz
sind
ausgeschlossen,
es
sei
denn,
der
Regressberechtigte
weist
nach,
dass
der
Fehler
in
unserer
Sphäre
verursacht
und
zumindest
grob
fahrlässig verschuldet worden ist.
Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
a)
Alle
Waren
und
Sachen
werden
von
uns
unter
Eigentumsvorbehalt
geliefert
und
bleiben
bis
zur
vollständigen
Bezahlung
unser
Eigentum.
b)
Bei
Zurückforderung
bzw
Zurücknahme
der
unter
Eigentumsvorbehalt
stehenden
Sache
durch
uns
liegt
nur
dann
ein
Rücktritt
vom
Vertrag
vor,
wenn
dieser
ausdrücklich
erklärt
wird.
Bei
Warenrücknahme
sind
wir
unbeschadet
weiterer
Ansprüche
berechtigt,
angefallene
Transport
und
Manipulationsspesen
zu
verrechnen.
c)
Sofern
der
Erwerber
die
von
uns
gelieferten
Waren
oder
Sachen
vor
Erfüllung
sämtlicher
unserer
Forderungenverarbeitet
oder
bearbeitet,
erwirbt
er
dadurch
nicht
Eigentum
daran.
Wir
erwerben
Miteigentum
an
der
dadurch
entstandenen
neuen
Sache
im
Verhältnis
des
Wertes
der
von
uns
gelieferten
Waren
zu
den
anderen
verarbeiteten
Waren
im
Zeitpunkt
der
Ver-
oder
Bearbeitung.
d)
Die
unter
Eigentumsvorbehalt
stehenden
Waren
darf
der
Käufer
weder
verpfänden
noch
sicherung
shalber
übereignen.
Bei
etwaigen
Pfändungen
oder
sonstiger
Inanspruchnahme
durch
dritte
Personen
ist
der
Käufer
verhalten,
unser
Eigentumsrecht
geltend
zu
machen
und
uns
unverzüglich
zu
verständigen.
e)
Nur
ein
Unternehmer,
zu
dessen
ordentlichen
Geschäftsbetrieb
der
Handel
mit
den
von
uns
erworbenen
Waren
gehört,
darf
bis
zur
vollständigen
Begleichung
der
offenen
Kaufpreisforderung
über
die
Vorbehaltsware
verfügen.
f)
Der
Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung
Forderungsabtretungen
a)
Bei
Lieferung
unter
Eigentumsvorbehalt
tritt
der
Kunde
uns
schon
jetzt
seine
Forderungen
gegenüber
Dritten,
soweit
diese
durch
Veräußerung
oder
Verarbeitung
unserer
Waren
entstehen,
bis
zur
endgültigen
Bezahlung
unserer
Forderungen
zahlungshalber
ab.
Ist
der
Kunde
mit
seinen
Zahlungen
uns
gegenüber
in
Verzug,
so
sind
die
bei
ihm
eingehenden
Verkaufserlöse
abzusondern
und
hat
der
Kunde
diese
nur
in
unserem
Namen
inne.
Allfällige
Ansprüche
gegen
einen
Versicherer
sind
in
den
Grenzen
des
§
15
VersVG
bereits
jetzt
an
uns
abgetreten.
b)
Forderungen
gegen
uns
dürfen
ohne
unsere
ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden
Zurückbehaltung
Der
Kunde
ist
bei
gerechtfertigter
Reklamation
außer
in
den
Fällen
der
Rückabwicklung
nicht
zur
Zurückhaltung
des
gesamten,
sondern
nur
eines
angemessenen
Teiles
des
Bruttorechnungsbetrages
berechtigt. Punkt XVII. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften
Terminsverlust
a)
Soweit
der
Kunde
seine
Zahlungsverpflichtung
in
Teilbeträgen
abzustatten
hat,
gilt
als
vereinbart,
dass
bei
nicht
fristgerechter
Bezahlung
auch
nur
einer
Rate
sämtliche
noch
ausständigen
Teilleistungen
ohne
weitere
Nachfristsetzung
sofort
fällig
werden.
b)
Punkt
XVIII.
a)
gilt
bei
Verbrauchergeschäften
soweit
wir
unsere
Leistung
vollständig
erbracht
haben,
auch
nur
eine
rückständige
Teilleistung
des
Kunden mindestens sechs Wochen fällig ist, und wenn wir den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung des Terminsverlustes gemahnt haben
Rechtswahl, Gerichtsstand
Es
gilt
österreichisches
Recht.
Die
Anwendbarkeit
des
UN-Kaufrechtes
wird
ausdrücklich
ausgeschlossen.
Die
Vertragssprache
ist
deutsch.
Die
Vertragsparteien
vereinbaren
österreichische,
inländische
Gerichtsbarkeit.
Zur
Entscheidung
aller
aus
diesem
Vertrag
entstehenden
Streitigkeiten
ist
das
am
Sitz
unseres
Unternehmens
sachlich
zuständige
Gericht
ausschließlich
örtlich
zuständig.
Punkt
XIX.
letzter
Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften
Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
a)
Der
Kunde
erteilt
seine
Zustimmung,
dass
auch
die
im
Kaufvertrag
mit
enthaltenen
personen-
bezogenen
Daten
in
Erfüllung
dieses
Vertrages
von
uns
automationsunterstützt
gespeichert
und
verarbeitet
werden.
b)Der
Kunde
ist
verpflichtet,
uns
Änderungen
seiner
Wohn-
bzw
Geschäftsadresse
bekannt-zugeben,
solange
das
vertragsgegenständliche
Rechtsgeschäft
nicht
beiderseitig
vollständig
erfüllt
ist.
Wird
die
Mitteilung
unterlassen,
so
gelten
Erklärungen
auch
dann
als
zugegangen,
falls
sie
an
die
zuletzt
bekanntgegebene
Adresse
gesendet
werden.
c)
Pläne,
Skizzen
oder
sonstige
technische
Unterlagen
bleiben
ebenso
wie
Muster,
Kataloge,
Prospekte,
Abbildungen
und
dergleichen
stets
unser
geistiges
Eigentum;
der
Kunde
erhält
daran
keine
wie
immer
gearteten
Werknutzungs-
oder
Verwertungsrechte.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVLH ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im übrigen nicht.
.